Fortbildungsveranstaltungen
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„Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII" - Präsenzveranstaltung
Montag, 22.06.2026, (SozialR u. FamilienR)
13.00-18.30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Bernhard H. Jansen, Fachanwalt für Sozial- u. Familienrecht, Bonn
Veranstaltungsort: Best Western Hotel zur Post, Bahnhofsplatz 11, 28195 Bremen
Teilnehmerbetrag: 155- €
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„Eigene Versicherungen des Mandanten, Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall und die Haftungsfalle Abfindungsvergleich" - Präsenzveranstaltung
Mittwoch, 24.06.2026, (Versicherungs- u. VerkehrsR u. MedizinR)
13.00-18.30 Uhr (5 Stunden nach §15 FAO)
Referent: Arno Schubach, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt am Main
Veranstaltungsort: Best Western Hotel zur Post, Bahnhofsplatz 11, 28195 Bremen
Teilnehmerbetrag: 155- €
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Teilnahmeberechtigt an unseren Fortbildungsveranstaltungen sind ausschließlich Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen, bremische Richter/innen sowie Referendare/ Referendarinnen und Assessoren/ Assessorinnen, die die Zulassung zur Anwaltschaft anstreben.
Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag wird mit der Anmeldung fällig. Bitte überweisen Sie diesen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne besondere Aufforderung unter Angabe des Seminardatums und des Teilnehmernamens. Eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Bei mehrtägigen Seminaren sind Anmeldungen für einzelne Seminartage nicht möglich.
Anmeldung:
Anmeldungen nimmt die Anwaltszentrale Bremen per E-Mail entgegen:
Ein Rücktritt bei Präsenzveranstaltungen ist jederzeit, spätestens aber bis 3 Tage vor Seminarbeginn, möglich. Bis 15 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei, danach berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 24,00 Euro.
Für Online Seminare gilt das nicht.
Den für ein Webinar notwendigen Zugang erhalten Sie jeweils einen Tag vor der Fortbildung als Link per E-Mail.
Teilnahmebescheinigungen gelten als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO und werden für unsere Seminare nur ausgestellt, wenn der Teilnehmerbeitrag vollständig bezahlt ist
und die Teilnehmerin/ der Teilnehmer bei Präsenzveranstaltungen während des gesamten Seminartages anwesend war und zu Beginn und Ende der Präsenzveranstaltung je eine Unterschrift auf der Anwesenheitsliste geleistet hat.
Gemäß §15 Abs 2 FAO werden Online Seminare wie Präsenzfortbildungen anerkannt, sofern die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ihre Anwesenheit durch die Beantwortung aller Abfragen während der Online-Veranstaltung bestätigen.
