Bremen

Gebührenschlichtung

Der Bremische Anwaltsverein unterhält eine Schlichtungsstelle zur Prüfung von gebührenrechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Mandanten und ihren Anwältinnen und Anwälten. Voraussetzung für eine Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist, dass sowohl der Mandant als auch der Anwalt mit der Überprüfung einer beanstandeten Kostenrechnung einverstanden ist. Die Schlichtungsstelle befasst sich ausschließlich mit der Prüfung von Gebührenrechnungen von Anwälten. Sie befasst sich nicht mit sonstigen Rechtsfragen, wie etwa einer richtigen oder fehlerhaften Beratung oder auch Fragen einer Verjährung.

Das Ergebnis der Prüfung durch die Schlichtungsstelle ist für alle Beteiligten rechtlich nicht bindend.
Die Schlichtungsstelle ist kostenlos tätig.

Unsere Geschäftsstelle sendet Ihnen gerne ausführlichere Informationen über die Gebührenschlichtung zu.

Tel. (0421) 32 17 78, Fax (0421) 94 99 676

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